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Zulässige Gesamtstrahlungsdosen

Auch wenn es sich bei der zulässigen Gesamtstrahlungsdosis um ein komplexes Thema handelt, gelten für die Werte für externe Bestrahlung des ganzen Körpers folgende Werte. Die Werte wurden von der ICRP festgelegt.

  • Beruflich strahlenexponierte Personen, Kategorie A: 20 mSv/Jahr
  • Beruflich strahlenexponierte Personen, Kategorie B: 5 mSv/Jahr
  • Die nicht beruflich strahlenexponierte Öffentlichkeit: 1 mSv/Jahr

Die Dosis von 20 mSv pro Jahr für den gesamten Körper wird normalerweise auf 0,4 mSv pro Woche und bei einer Arbeitswoche von 40 Stunden auf 10 μSv/h interpoliert. Diese Dosen sind akzeptabel, es darf jedoch nicht automatisch davon ausgegangen werden, dass mit Strahlung arbeitende Personen diesen Dosen tatsächlich ausgesetzt werden sollten. Beim Einsatz von Radiographie in Fabriken und Bauhöfe usw. muss besondere Rücksicht auf nicht beruflich strahlenexponierte Personen genommen werden und eine Abgrenzung des Bereichs, in dem die Strahlung zum Einsatz kommt sowie die Einhaltung einer maximalen Dosisrate von 10 μSv/h sind äußerst wichtig. Dies ist auch der Maximalwert, der an der Außenfläche eines Behälters mit geladenen Isotopen gemessen werden darf.