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Schutz vor Strahlenexposition

Die Internationale Strahlenschutzkommission (ICRP), eine Abteilung der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEA), erstellt, ihrem Namen entsprechend, Richtlinien und Vorschriften zum Strahlenschutz Die im nächsten Abschnitt angegebenen Werte für beruflich strahlenexponierte Personen und sonstige Mitarbeiter wurden von der ICRP festgelegt.


Praktisch alle Länder haben ihre nationale Gesetzgebung (Gesetze) zu ionisierender Strahlung an die ICRP-Vorschriften angepasst. Die Registrierungs-, Transport-, Lager- und Schutzbedingungen sowie das für die Einrichtung und Verwendung von Strahlungsquellen erforderliche Fachwissen wurden in Vorschriften festgelegt. Zweck der praktischen Schutzmaßnahmen gegen Strahlung ist es, zu verhindern, dass Personen schädlichen Dosen ausgesetzt werden.

Da man davon ausgeht, dass es keine vollständig sichere Untergrenze gibt, unter der keinerlei Schädigungen entstehen, wird das Prinzip „ALARA“ genutzt. Ziel von ALARA (kurz für „As Low As Reasonably Achievable“ (so niedrig wie vernünftigerweise erreichbar)) ist es, unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und sozialer Faktoren, die niedrigstmögliche Strahlungsdosis zu erzielen.
Der Schutz vor unerwünschter externer Strahlung fußt auf drei Grundprinzipien:

  • Geschwindigkeit: Durch schnelles Arbeiten wird die Expositionsdauer verkürzt.
  • Abstand: je größer der Abstand, desto geringer die Expositionsrate (siehe Abstandsquadratgesetz).
  • Abschirmung und Kollimation: Materialien mit hoher Strahlungsabsorption, wie etwa Blei, können die Expositionsrate auf ein vorab berechenbares Niveau senken.

 In einem späteren Abschnitt wird die Halbwertsschicht für Blei für verschiedene Gammastrahlungsquellen angegeben.